Das Angebot der Tafel Göttingen e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie
- Arbeitslosengeld II (SGB II),
- Wohngeld (WoGG),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Eine Kundenkarte erhalten weiterhin Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über
folgenden Grenzen liegt. Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.
1 Person 1.200,00 €
2 Personen 1.500,00 €
3 Personen 1.700,00 €
4 Personen 1.900,00 €
5 Personen 2.100,00 €
6 Personen 2.300,00 €
Für die Ausstellung einer Kundenkarte benötigen wir einen Nachweis der Bedürftigkeit, z.B. die Sozialcard der Stadt Göttingen, den Nachweis über Grundsicherung, den aktuellen Rentenbescheid, BAföG-Bescheid oder die aktuelle Verdienstbescheinigung.