Unser Verein erhält auch Zuweisungen von Geldauflagen.

Hintergrund:
Statt eine Verurteilung anzustreben, können Staatsanwaltschaften und Gerichte das Strafverfahren einstellen und dem Beschuldigten gleichzeitig eine Geldauflage erteilen. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn zum einen die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und wenn zum anderen die Schuld des Täters gering ist. Als Bewährungsauflage kommt die Zahlung einer Geldauflage ebenfalls in Betracht. Die gezahlten Auflagen kommen nach dem Gesetz gemeinnützigen Einrichtungen zu Gute. Welche gemeinnützige Einrichtung das Geld erhält, entscheiden die Richter und Staatsanwälte. (aus: https://www.mj.niedersachsen.de)

Wir sichern zu:

● Sofortige Bestätigung von Geldeingängen

● Benachrichtigung über Zahlungsverzug

● Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck

● Strikte Einhaltung der Rechenschaftspflicht beim Oberlandesgericht und den Staatsanwaltschaften